Open Book Klausur: Was ist erlaubt und was nicht?

Veröffentlicht am 17 August 2026

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    Bei einer Open Book Klausur dürfen Sie Ihre Unterlagen verwenden – und genau das sorgt für die größte Unsicherheit: Welche Hilfsmittel sind erlaubt, und wo beginnt bereits ein Täuschungsversuch? Die kurze Grundregel lautet: Erlaubt ist nur, was Ihre Lehrveranstaltung vorab schriftlich als zulässig bekannt gegeben hat. Alles andere gilt im Zweifel als unzulässig. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Materialien erlaubt und welche verboten sind, ob ChatGPT und andere KI-Tools genutzt werden dürfen, welche Zitierregeln gelten und welche Konsequenzen bei einer Täuschung drohen. Dazu zeigen wir Beispiele von Universitäten in Österreich und beantworten die häufigsten Fragen.

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    Die Grundregel – was ist bei einer Open Book Klausur erlaubt?

    Kurz gesagt: Erlaubt ist nur, was die Lehrveranstaltung vorab schriftlich als zulässig bekannt gegeben hat. „Open Book“ bedeutet also nicht „alles erlaubt“ – es heißt lediglich, dass bestimmte, klar benannte Hilfsmittel zugelassen sind. Diese Unterscheidung ist entscheidend, denn genau hier entstehen die meisten Missverständnisse.

    Wo Sie die verbindlichen Angaben finden: in den Prüfungsangaben zur Lehrveranstaltung, im Vorlesungsverzeichnis (VVZ), auf der Moodle-Seite Ihres Kurses oder in einer schriftlichen Mitteilung der Lehrperson. Steht dort nichts oder ist die Formulierung unklar, fragen Sie besser nach, statt zu raten. Wie eine Open-Book-Prüfung grundsätzlich abläuft und welche Formate es gibt, lesen Sie im Beitrag Open Book Klausur: Bedeutung und Ablauf.

    Diese scheinbar strenge Regel hat einen einfachen Grund: Eine Prüfung soll für alle Studierenden unter denselben Bedingungen ablaufen. Deshalb werden die zulässigen Hilfsmittel klar definiert – und deshalb lohnt es sich, die Angaben früh zu lesen und nicht erst am Prüfungstag darüber nachzudenken.

    Erlaubte Hilfsmittel im Überblick

    Welche Hilfsmittel konkret zugelassen sind, hängt von Ihrer Prüfung und Ihrem Fach ab. Die folgenden Materialien sind häufig erlaubt – allerdings ausnahmslos nur dann, wenn sie ausdrücklich angekündigt wurden:

    • Vorlesungsskript und eigene Mitschriften
    • Lehrbücher und Fachliteratur
    • eigene Zusammenfassungen und ein Stichwortregister
    • Formelsammlung oder Gesetzestexte (je nach Fach)
    • Internet, Wikipedia oder gemeinsame Lernunterlagen – nur, wenn sie angekündigt sind

    Entscheidend ist dabei nicht die Menge, sondern die Ordnung: Gut sortierte Unterlagen mit einem klaren Register bringen Ihnen mehr als ein ganzer Stapel Bücher, in dem Sie nichts wiederfinden. Bereiten Sie Ihre erlaubten Materialien deshalb so auf, dass Sie Definitionen, Formeln und Quellen in Sekunden nachschlagen können.

    Tipp: Im Zweifel gilt immer – bei der Lehrperson nachfragen, nicht raten. Ein kurzer Blick in die Prüfungsangaben erspart Ihnen im Ernstfall viel Ärger.

    Was ist bei einer Open Book Klausur nicht erlaubt?

    Nicht erlaubt ist alles, was nicht ausdrücklich zugelassen wurde. Auch wenn Sie Ihre Unterlagen nutzen dürfen, bleiben einige Dinge klar untersagt:

    • die Kommunikation oder Zusammenarbeit mit anderen Personen
    • Hilfe durch eine andere Person – das gilt als Täuschung
    • Copy-Paste ganzer Passagen ohne Quellenangabe
    • nicht zugelassene Geräte, etwa das Smartphone
    • nicht angekündigte KI-Tools wie ChatGPT

    Der Hintergrund ist immer derselbe: Bewertet werden soll Ihre eigene Leistung. Sobald eine andere Person hilft oder fremde Inhalte unmarkiert übernommen werden, ist diese eigenständige Leistung nicht mehr gewährleistet – und genau das wertet die Prüfungsordnung als Täuschung.

    Die folgende Übersicht stellt erlaubte und unerlaubte Hilfsmittel gegenüber. Maßgeblich bleibt aber immer die konkrete Vorgabe Ihrer Prüfung:

    Erlaubt (wenn vorab genannt) Nicht erlaubt
    Vorlesungsskript und eigene Mitschriften Kommunikation oder Zusammenarbeit mit anderen
    Lehrbücher, Fachliteratur, Zusammenfassungen Hilfe durch eine andere Person (Täuschung)
    Formelsammlung / Gesetzestexte (je nach Fach) Copy-Paste ohne Quellenangabe
    Register und eigene Lernunterlagen Nicht zugelassene Geräte (z. B. Handy)
    Internet / KI nur, wenn ausdrücklich erlaubt Nicht angekündigte KI-Tools (z. B. ChatGPT)

    Dürfen ChatGPT und KI-Tools in der Open-Book-Klausur verwendet werden?

    In der Regel nein – es sei denn, die Lehrveranstaltung erlaubt es ausdrücklich. Ein KI-Tool wie ChatGPT zählt zu den Hilfsmitteln, und für Hilfsmittel gilt dieselbe Grundregel: erlaubt ist nur, was vorab zugelassen wurde.

    Praktisch heißt das: Verlassen Sie sich nicht auf allgemeine Aussagen aus dem Internet, sondern auf die Regelung Ihrer Lehrveranstaltung. Ist KI erlaubt, dokumentieren Sie, wo und wie Sie sie eingesetzt haben. Ist die Nutzung nicht geregelt oder ausgeschlossen, verzichten Sie darauf – schon der Versuch, KI verdeckt zu nutzen, kann als Täuschung gewertet werden.

    Wird der Einsatz von KI erlaubt, ist er meist an Bedingungen geknüpft. Häufig gilt eine Kennzeichnungspflicht in Form einer KI-Erklärung, und manche Lehrende lassen KI nur zur Strukturierung oder Ideenfindung zu, nicht aber zum Erzeugen ganzer Antworten. Wer KI nutzt, ohne dass dies erlaubt oder offengelegt ist, riskiert, dass dies als Täuschungsversuch gewertet wird – mit denselben Folgen wie bei anderen unerlaubten Hilfsmitteln. Auch fachlich ist noch umstritten, wie KI als Prüfungshilfsmittel einzuordnen ist (siehe Forschung & Lehre). Die Regeln entwickeln sich derzeit an vielen Hochschulen weiter – achten Sie deshalb genau auf die Angaben zu Ihrer konkreten Prüfung. Die folgende Grafik fasst zusammen, wann KI erlaubt ist und wann nicht:

    ChatGPT und KI-Tools in der Open-Book-Klausur: erlaubt nur mit ausdrücklicher Zulassung und Kennzeichnung, sonst Täuschungsversuch

    Zitieren und Quellen – was Sie kennzeichnen müssen

    Die Zitierpflicht gilt auch in der Open-Book-Prüfung. Dass Sie Ihre Unterlagen verwenden dürfen, bedeutet nicht, dass Sie fremde Formulierungen als eigene ausgeben dürfen.

    Direkte Zitate sind in der Regel erlaubt, müssen aber mit einer Quellenangabe versehen werden – üblicherweise mit Autor, Jahr und Seite. Wörtlich übernommene Passagen ohne Kennzeichnung gelten als Plagiat und damit als Täuschung. Formulieren Sie Inhalte daher möglichst in eigenen Worten und weisen Sie zitierte Stellen klar aus. So bleiben Ihre Antworten nachvollziehbar – und Sie sind auf der sicheren Seite. Maßgeblich bleiben dabei die Zitier- und Bearbeitungsvorgaben der jeweiligen Lehrveranstaltung.

    Ein Beispiel: Übernehmen Sie einen Satz wörtlich aus dem Skript, setzen Sie ihn in Anführungszeichen und ergänzen die Quelle. Geben Sie einen Gedanken sinngemäß wieder, nennen Sie die Quelle ebenfalls, verzichten aber auf Anführungszeichen. So zeigen Sie, dass Sie mit den Materialien arbeiten können, ohne fremde Leistung als eigene auszugeben.

    Täuschungsversuch – welche Konsequenzen drohen?

    Wer unerlaubte Hilfsmittel verwendet, riskiert, dass die Prüfung als erschlichene Leistung gewertet wird. Die konkreten Folgen richten sich nach der Prüfungsordnung Ihrer Hochschule.

    An der Universität Wien wird eine mit unerlaubten Mitteln erbrachte Leistung beispielsweise als erschlichen gewertet und im Sammelzeugnis mit einem „X“ ausgewiesen. Je nach Hochschule und Schwere des Verstoßes können weitere Konsequenzen hinzukommen. Welche Fehler in der Praxis am häufigsten zu solchen Problemen führen, behandeln wir in einem eigenen Ratgeber zu häufigen Fehlern bei der Open-Book-Klausur.

    Die gute Nachricht: Wer sich an die Grundregel hält, muss sich keine Sorgen machen. Nutzen Sie nur ausdrücklich erlaubte Hilfsmittel, arbeiten Sie eigenständig und kennzeichnen Sie Ihre Quellen – dann bewegen Sie sich klar im zulässigen Rahmen.

    Erlaubte Hilfsmittel an verschiedenen Universitäten

    Die konkreten Regeln unterscheiden sich je nach Hochschule und Lehrveranstaltung. Die folgenden Beispiele zeigen, wie das Format in der Praxis gehandhabt wird – verbindlich sind aber immer die Angaben zu Ihrer eigenen Prüfung.

    Universität Wien: nur angekündigte Hilfsmittel

    An der Universität Wien sind nur jene Hilfsmittel erlaubt, die vorab schriftlich in der Lehrveranstaltung oder im Vorlesungsverzeichnis genannt wurden; Zitate sind zu kennzeichnen. Werden unerlaubte Mittel verwendet, gilt die Leistung als erschlichen und wird im Sammelzeugnis mit einem „X“ ausgewiesen.

    WU Wien: zulässige und unzulässige Hilfsmittel

    An der WU Wien legt die Lehrperson fest, welche Materialien erlaubt sind; die Angaben stehen im Syllabus beziehungsweise im Vorlesungsverzeichnis. Zusätzlich veröffentlicht die WU eine Liste unzulässiger Hilfsmittel für Präsenzprüfungen. Vorrang haben immer die konkreten Vorgaben der jeweiligen Prüfung.

    Universität Graz: Angaben der Lehrperson über Moodle

    Bei Moodle-Prüfungen an der Universität Graz gelten die individuellen Angaben der Lehrperson – etwa zu erlaubten Hilfsmitteln, Zeitvorgabe, technischen Voraussetzungen und Dateiformat. Ein Blick in die jeweilige Kursinformation ist deshalb unerlässlich.

    Universität zu Köln: konkrete Hilfsmittel-Listen

    An der Universität zu Köln werden die zulässigen Hilfsmittel für Prüfungen konkret veröffentlicht. Erlaubt ist nur, was ausdrücklich genannt ist – alle anderen Hilfsmittel gelten als unzulässig.

    Wie Sie sichergehen, welche Hilfsmittel erlaubt sind

    Am einfachsten vermeiden Sie Fehler, indem Sie sich vor der Prüfung Klarheit verschaffen. Prüfen Sie die Prüfungsangaben, das Vorlesungsverzeichnis und die Moodle-Seite Ihres Kurses, und fragen Sie im Zweifel direkt bei der Lehrperson nach. Ein Hilfsmittel, das nicht eindeutig erlaubt ist, verwenden Sie besser nicht – das Risiko eines Täuschungsversuchs steht in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen.

    Gehen Sie dafür am besten eine kurze Checkliste durch: Habe ich die Prüfungsangaben vollständig gelesen? Sind die erlaubten Hilfsmittel eindeutig benannt? Ist der Einsatz von Internet oder KI ausdrücklich geregelt? Und weiß ich, wie ich meine Quellen kennzeichne? Wer diese Fragen mit Ja beantwortet, geht deutlich sicherer in die Prüfung.

    Wenn Sie sich gezielt und mit einem Fachexperten vorbereiten möchten, unterstützt Sie unsere Open Book Klausur Vorbereitung mit erlaubten Lernunterlagen und Übungsklausuren. Praktische Tipps für die inhaltliche Vorbereitung folgen zudem in einem eigenen Beitrag zur Vorbereitung auf die Open-Book-Klausur. Die folgende Entscheidungshilfe zeigt, wie Sie im Einzelfall vorgehen:

    Entscheidungsbaum: Darf ich dieses Hilfsmittel in der Open-Book-Klausur verwenden?

    Fazit – Open-Book-Klausur: erlaubt und nicht erlaubt

    Die wichtigste Regel lautet: Erlaubt ist nur, was vorab ausdrücklich bekannt gegeben wurde. Eigene Unterlagen, Lehrbücher und Zusammenfassungen dürfen Sie nur nutzen, wenn sie für die konkrete Prüfung zugelassen wurden – die Kommunikation mit anderen, fremde Hilfe und nicht offengelegte KI sind dagegen untersagt. Die Zitierpflicht bleibt bestehen, und bei einer Täuschung drohen ernste Folgen bis hin zur Wertung als erschlichene Leistung. Wer die Vorgaben der eigenen Prüfung genau liest und im Zweifel nachfragt, geht auf Nummer sicher und kann sich voll auf die Aufgaben konzentrieren.

    Sicher in die Open-Book-Klausur

    Sie möchten kein Risiko eingehen und optimal vorbereitet sein? Unsere Fachexperten begleiten Sie gezielt – mit erlaubten Lernunterlagen, Übungsklausuren und einem klaren Zeitplan.

    FAQ zur Open-Book-Klausur – erlaubt und nicht erlaubt

    Grundregel und erlaubte Hilfsmittel
    KI und Internet
    Zitieren und Täuschung
    Zusammenarbeit und Sicherheit
    Was ist bei einer Open Book Klausur erlaubt?
    Sind alle Bücher und Skripte automatisch erlaubt?
    Steffen Barth
    Steffen Barth
    Steffen Barth ist seit über acht Jahren im akademischen Lektorat und in der strukturierten Textanalyse tätig. Seine Arbeitsschwerpunkte umfassen wissenschaftliche Argumentation, formale Anforderungen an Hochschultexte sowie die rechtlich korrekte Nutzung von Mustervorlagen in Österreich. Er unterstützt Studierende und Forschungseinrichtungen bei der Erstellung und Überarbeitung fachlich präziser und regelkonformer Texte.
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